ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (15.03.2023)
– ParkourONE Rheinruhr / ParkourONE Academy –

Die ParkourONE Academy unterrichtet Parkour nach TRUST. TRUST ist ein ganzheitliches Bildungskonzept, welches den allgemeinen Wohlstandsgedanken mit 3 konkreten Bildungs- & Entwicklungszielen verknüpft. Darüber hinaus steht TRUST für hochqualitative & praxisorientierte Lehre und Forschung.
Bildungsziele: Potentialentfaltung, Werthaltung & Gesundheitsförderung

Die Teilnehmer_innen / Schüler_innen sind sich bewusst, dass der Unterricht von ParkourONE an öffentlichen Plätzen und in Parks stattfindet und somit keine Umkleiden, sowie sanitäre Anlagen von ParkourONE zur Verfügung gestellt werden können. Grundsätzlich findet der Unterricht bei jeder Witterung im Freien statt. Sollte der Unterricht bedingt durch Unwetter ausfallen müssen, informiert ParkourONE die Teilnehmer_innen / Schüler_innen bis spätestens 2 Stunden im Voraus. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz des Trainings. Der Beitrag für das ausgefallene Training wird nicht erstattet.

1. GELTUNG DER AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der ParkourONE Schweiz GmbH („ParkourONE“) mit Teilnehmer_innen / Schüler_innen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Insbesondere gelten diese AGB sowohl für Workshops als auch für Klassen und Kurse.

2. Teilnahmeberechtigung Klasse / Workshop / Kurs

2.1 Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, welche die Kenntnisnahme der aufgeführten AGB des Unterrichts von ParkourONE bestätigen. Die Anmeldung einer Teilnahme für Dritte (z.B. bei Gruppenbuchungen) setzt voraus, dass der Buchende von den Dritten ordnungsgemäß bevollmächtigt ist und sich verpflichtet, den übrigen Teilnehmer_innen diese AGB vor Beginn der Teilnahme zur Kenntnis zu bringen.

2.2 Die Teilnahme am Unterricht von ParkourONE ist kostenpflichtig. Die Preise für die Teilnahme richten sich nach der Art des Angebots.

2.3 Berechtigt zur regelmäßigen Teilnahme an Unterrichtsangeboten, sind nur Teilnehmer_innen / Schüler_innen, die einen entsprechenden Vertrag mit der ParkourONE GmbH geschlossen haben.

2.4 Das Mindestalter richtet sich nach Art des Angebots. Die Teilnahme unter 18 Jahren bedarf der schriftlichen Zustimmung durch einen Erziehungsberechtigten.

2.5 Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die sich 5 min vor Lektions- bzw. Workshopbeginn am Treffpunkt einfinden. Die Aufsichtspflicht von ParkourONE beginnt mit Lektions- oder Workshopbeginn. Wir behalten uns das Recht vor, zu spät kommende Teilnehmer_innen / Schüler_innen am Training / Workshop auszuschließen. Nach Unterrichts- oder Workshopende verlassen die ParkourONE Lehrer_innen den Trainingsort und die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer_innen / Schüler_innen seitens ParkourONE endet.

2.6 Der Treffpunkt dient lediglich als Ausgangspunkt für die Trainingslektion. Die eigentliche Unterrichtseinheit findet unter Umständen nicht direkt am Treffpunkt statt. Die Unterrichtseinheit kann auch an einem anderen Ort als dem Treffpunkt enden.

2.7 Bei körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen, die nicht im Vorhinein mit ParkourONE kommuniziert wurden, behalten wir uns vor, die Teilnehmer_innen/Schüler_innen vom Unterricht / Workshop auszuschließen.

2.8 Teilnahmeberechtigt sind aus sicherheitstechnischen Gründen nur Personen, die der Lektions-und Workshopsprache „Deutsch“ sicher folgen können. Individuelle Workshopangebote in anderen Workshopsprachen erstellen wir auf Anfrage.

2.9 Die Teilnehmer_innen / Schüler_innen sind sich der körperlichen Belastung im Training bewusst.

2.10 Unter Umständen werden während des Unterrichts oder Workshops Film- und/oder Fotoaufnahmen für ParkourONE-Publikationen angefertigt. Die Aufnahmen können an Dritte weitergegeben werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen. Die Teilnehmer_innen / Schüler_innen erklären sich mit der Unterzeichnung der AGB mit den Film- und/oder Fotoaufnahmen einverstanden.

3. HAFTUNG

3.1 Die Teilnahme an den Klassen, Kursen oder Workshops oder die Nutzung des ParkourONE Parkour-Parks, erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. ParkourONE haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Teilnehmer_innen / Schüler_innen. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Schäden der Teilnehmer_innen / Schüler_innen aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ParkourONE Schweiz, ihren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Hilfspersonen beruhen. Dies gilt weiter nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

3.2 Jede_r Teilnehmer_in / Schüler_in einer Klasse / eines Workshops hat größtmögliche Rücksicht auf andere Teilnehmer_innen / Schüler_innen / Nutzer_innen zu nehmen und sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung für sich oder Dritte nicht eintritt. Er/Sie hat ferner damit zu rechnen, dass er/sie durch andere Teilnehmer_innen / Schüler_innen oder Nutzer_innen gefährdet werden könnte und muss eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge treffen.

3.3 Alle gesperrten oder nicht explizit als unterrichtsrelevant gekennzeichneten oder vom Headcoach vorgestellten Bereiche der Trainingsumgebung in Klassen oder Workshops oder des ParkourONE Parkour-Parks dürfen nicht zu Trainingszwecken betreten werden.

3.4 Durch die im Detail unnormierbare Beanspruchung des Trainingsbereiches der Trainingsumgebung in Klassen oder Workshops oder des ParkourONE Parkour-Parks, kann es jederzeit zu Instabilitäten oder dem Lösen von Hindernissen kommen. ParkourONE Schweiz übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit und Stabilität der Hindernisse oder anderer Trainingsgeräte.

3.5 Eltern, Erziehungsberechtigte oder andere zur Aufsicht bevollmächtigte Personen haften für ihre Kinder oder zur Aufsicht anvertraute Personen.

3.6 Bei Missachtung der Sicherheitshinweise und/oder Anweisungen der Mitarbeiter von ParkourONE, behält sich ParkourONE das Recht vor, Schadenersatzansprüche gegen den/die Teilnehmer_in geltend zu machen.

4. VERÄNDERUNGEN, BESCHÄDIGUNGEN UND SONSTIGES

4.1 Alle Aufbauten und Trainingsgeräte an Objekten und Bauten der Trainingsumgebung in den Klassen, Kursen oder Workshops oder im ParkourONE Parkour-Park dürfen von den Teilnehmer_innen / Schüler_innen / Nutzer_innen in keiner Form manipuliert, verändert oder abgebaut werden.

4.2 Beschädigungen oder sonstige Veränderungen an der Aufbauten im Trainingsbereich oder Objekten und Bauten der Trainingsumgebung in Klassen oder Workshops sind unverzüglich dem anwesenden Headcoach oder Bevollmächtigten von ParkourONE Rheinruhr zu melden.

4.3 Das Mitnehmen von Tieren in den Trainingsbereich des ParkourONE Parkour-Parks ist verboten, ausserhalb des Trainingsbereiches bedarf es der Genehmigung durch einen Bevollmächtigten von ParkourONE Schweiz.

4.4 Rauchen und offenes Feuer ist in den Klassen, Kursen, dem gesamten Bereich des ParkourONE Parkour-Parks sowie bei Workshops untersagt.

4.5 Auf persönliche Garderobe, Taschen/ Rucksäcke und Wertgegenstände ist eigenverantwortlich zu achten. Für Verlust oder Diebstahl übernimmt ParkourONE Schweiz keinerlei Haftung.

5. HAUSRECHT/WEISUNGSBEFUGNIS

5.1 Das Hausrecht über den ParkourONE Parkour-Park üben ParkourONE Rheinruhr sowie deren beschäftigte Lehrer_innen oder andere Bevollmächtigte aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.

5.2 Den Weisungen von ParkourONE Rheinruhr sowie deren beschäftigter Lehrer_innen oder anderer Bevollmächtigter ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss der Teilnehmer_innen / Schüler_innen aus dem Unterricht oder Workshop führen.

5.3 Bei Verstoß gegen obige Geschäftsbedingungen, behält sich ParkourONE Schweiz vor, Verweise oder Hausverbot auszusprechen. Das Recht von ParkourONE Schweiz, darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

6. DATENSCHUTZ

Personenbezogene Daten werden von uns streng vertraulich behandelt und ausschließlich für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Abwicklung eines Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt. Wir werden die Daten unter keinen Umständen an

Dritte weitergeben, verkaufen oder vermieten. Darüber hinaus gelten die Datenschutzbestimmungen von ParkourONE:

(www.rheinruhr.parkourone.com/datenschutz)